WHFC erklärt Nigeria den Krieg
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- | Die nigerianische Regierung reichte beim internationalen Gerichtshof für nationale Belange einen Eilantrag zur Unterbindung der militärischen Sanktionen. Über den Eilantrag kann frühestens in der nächsten Woche entschieden werden. Nach internationalem Recht hat er keine aufschiebende Wirkung. | + | Die nigerianische Regierung reichte beim internationalen Gerichtshof für nationale Belange einen Eilantrag zur Unterbindung der militärischen Sanktionen ein. Über den Eilantrag kann frühestens in der nächsten Woche entschieden werden. Nach internationalem Recht hat er keine aufschiebende Wirkung. |
- | Der Streit zwischen Nigeria und der WHFC | + | Der Streit zwischen Nigeria und der WHFC schwelt bereit seit 22 Jahren. Nigeria macht geltend, dass es sich bei den angebauten Pflanzen nicht um die originalen genetisch veränderten und lizenzrechtlich geschützten Bio-Systeme handelt, sondern um Hybride, die durch genetischen Verunreinigung lokaler Pflanzen entstanden sind. Die WHFC widerspricht dem und pocht auf den Schutz der entwickelten Gensequenzen. Es komme nicht darauf an, wie diese Sequenzen in einen Organismus gelangen. Entscheidend für den Anspruch auf Lizenzgebühren ist die wirtschaftliche Nutzung. Diese Haltung wurde 2189 vom ökonomischen Weltgerichtshof bestätigt. |
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Aktuelle Version vom 11:53, 3. Mär. 2019
- 13. Juli 2193, Mega York City
Die WHFC (World Health and Food Corporation) hat Nigeria den Krieg erklärt. Nachdem Nigeria sich trotz des Urteils des ökonomischen Weltgerichtshof weiterhin weigert, die Lizenzgebühren auf eingesetztes Saatgut an die WHFC zu zahlen, entschied das Aufsichtsgremium einstimmig, Nigeria mit militärischen Sanktionen zur Anerkennung des Urteils zu zwingen.
Seit 2145 unterhält die WHFC eine eigene ca. 10.000 Mann starke Söldnertruppe, um ausstehende Lizenzzahlungen einzutreiben. Im Falle Nigerias wurden lt. Chief of Communication der WHFC in der vergangenen Nacht 2312 Kämpfer mobilisiert.
Die nigerianische Regierung reichte beim internationalen Gerichtshof für nationale Belange einen Eilantrag zur Unterbindung der militärischen Sanktionen ein. Über den Eilantrag kann frühestens in der nächsten Woche entschieden werden. Nach internationalem Recht hat er keine aufschiebende Wirkung.
Der Streit zwischen Nigeria und der WHFC schwelt bereit seit 22 Jahren. Nigeria macht geltend, dass es sich bei den angebauten Pflanzen nicht um die originalen genetisch veränderten und lizenzrechtlich geschützten Bio-Systeme handelt, sondern um Hybride, die durch genetischen Verunreinigung lokaler Pflanzen entstanden sind. Die WHFC widerspricht dem und pocht auf den Schutz der entwickelten Gensequenzen. Es komme nicht darauf an, wie diese Sequenzen in einen Organismus gelangen. Entscheidend für den Anspruch auf Lizenzgebühren ist die wirtschaftliche Nutzung. Diese Haltung wurde 2189 vom ökonomischen Weltgerichtshof bestätigt.